Viele haben schon als Schüler ihr eigenes Girokonto – und das Beste daran: Banken bieten das Juniorkonto meist kostenlos an. Allerdings gelten für minderjährige Kontoinhaber spezielle Regeln.
Schon mit sieben Jahren werden Kinder beschränkt geschäftsfähig und dürfen selbst ein Konto besitzen. Je nach Geschäftsbedingungen der Bank muss der Nachwuchs oft allerdings 12 oder 14 Jahre alt sein, um tatsächlich ein Girokonto zu erhalten. Beide Elternteile müssen der Kontoeröffnung zustimmen, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben, bei allein sorgeberechtigten Eltern reicht die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils. Für die Kontoeröffnung müssen die Ausweise der Eltern und des Kindes vorgelegt werden, bei Direktbanken erfolgt die Legitimation häufig über das Post-Ident- oder Video-Ident-Verfahren.
Das Junior-Girokonto funktioniert wie ein normales Girokonto. Mit der Kundenkarte können junge Kontoinhaber Geld abheben, im Geschäft oder online bezahlen, Überweisungen tätigen und Daueraufträge einrichten. Inbegriffen ist in der Regel auch die Konto-App für das Smartphone. Das Girokonto für Minderjährige ist allerdings ein reines Guthabenkonto. Verfügungen setzen immer ausreichende Deckung voraus, eine Überziehung ist nicht möglich. Eltern können die Funktionen eines Junior-Kontos zudem einschränken und festlegen, über welchen Betrag das Kind monatlich verfügen darf.
Erst bei Volljährigkeit kann das Konto auch überzogen werden. Viele Banken räumen jugendlichen Kunden einen Dispo von einigen hundert Euro ein, sobald ein regelmäßiger Zahlungseingang aus einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis verbucht wird. Vorsicht ist allerdings geboten, denn die Verlockung ist groß, sich etwas zu kaufen, was man sich eigentlich nicht leisten kann. Bei Überziehungszinsen zwischen 10 und 15 Prozent reichen die laufenden Einnahmen dann oft noch nicht aus, um das Girokonto dauerhaft wieder in Plus zu bekommen.